Ärztekammer zu Sterbehilfe: "Definitiv nein" zu Ärzteliste

upday.com 3 godzin temu
Die Bundesärztekammer begrüßt neue Gesetzesinitiative zur Sterbehilfe (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, begrüßt den neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Zugleich stellte er klar: Suizidbeihilfe ist aus Sicht der Ärztekammer keine ärztliche Aufgabe. Eine Neuregelung sei dennoch dringend erforderlich, um den ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden.

Reinhardt sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland: «Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden, der für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch ist wie für Ärztinnen und Ärzte.» Er begrüße die Abgeordneten, die einen Kompromiss für eine neue Regelung suchen.

Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer eine Liste von Ärzten für Suizidbeihilfe veröffentlichen würde, antwortete Reinhardt jedoch: «Definitiv nein.» Die Kammer werde nichts unterstützen, was den Eindruck erwecke, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit. Einzelne Ärzte könnten nach sorgfältiger Prüfung in konkreten schwierigen Situationen helfen - eine institutionelle Unterstützung lehne die Kammer aber ab.

Reinhardt warnte vor einer Kommerzialisierung: «Wenn Suizidhilfe zunehmend zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn.»

Die Ärztekammer fordert ein Konzept, das sicherstellt, dass der Sterbewunsch frei und selbstbestimmt ist und dauerhaften Charakter hat. «Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen», so Reinhardt.

Hintergrund der Debatte

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Gleichzeitig stellte es fest, dass der Staat Regelungen treffen könne, um zu überprüfen, dass solche Entscheidungen ohne äußeren Druck getroffen werden. Zwei Gesetzesentwürfe mit verpflichtenden Beratungen und Entscheidungsfristen scheiterten 2023 im Bundestag - nun läuft ein neuer Gesetzgebungsversuch.

Berufsrechtlich ist die ärztliche Suizidbeihilfe für Mediziner nicht verboten, gilt aber nicht als ärztliche Aufgabe.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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