Die EU ist dabei, die Grundlage für eine deutlich schärfere Abschiebepolitik zu schaffen. Künftig können Deutschland und andere EU-Staaten Asylbewerber in Länder abschieben, zu denen diese keine persönliche Verbindung haben.
Die neue Regelung geht auf eine Einigung zwischen Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zurück. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Asylbewerber auch dann in Drittstaaten zu bringen, wenn die Betroffenen keinerlei Verbindung zu diesen Ländern haben.
Was sich ändert
Die Vereinbarung schafft einen rechtlichen Rahmen für eine verschärfte Abschiebungspraxis innerhalb der Europäischen Union. Deutschland und andere Mitgliedstaaten erhalten damit neue Möglichkeiten im Umgang mit Asylsuchenden. Die Einigung markiert einen wichtigen Richtungswechsel in der europäischen Migrations- und Asylpolitik.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




