Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht fand bei der Prüfung keine Rechtsfehler zu Höckes Nachteil. Die Urteile sind damit rechtskräftig.
Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen gegen Höcke verhängt. Der Politiker hatte bei Veranstaltungen die SA-Parole «Alles für Deutschland» genutzt und legte anschließend Revision gegen die Urteile ein.
Verwendung der Nazi-Parole
Höcke hatte zunächst im Mai 2021 bei einer Rede auf einer Wahlveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg gesagt: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Im Dezember 2023 nutzte Höcke die Parole als Redner auf einem AfD-«Stammtisch» in einer Gaststätte im thüringischen Gera erneut. Der Politiker sprach die ersten beiden Worte aus und forderte das Publikum durch Armbewegungen auf, sie mit «Deutschland» zu vervollständigen - was einige taten.
BGH-Begründung
Das Landgericht habe «tragfähig belegt, dass sich die SA die in Rede stehende Parole zu eigen gemacht hatte und der Angeklagte dies wusste», erklärte der BGH. Die Strafen stellten eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar.
Auch Höckes Stellung als Abgeordneter stehe einer strafrechtlichen Ahndung der Äußerungen nicht entgegen, da er sie nicht in Ausübung seines Mandates machte. Die Aktenzeichen lauten 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.