BSW um 9.529 Stimmen gescheitert: Klage könnte Merz-Mehrheit kippen

upday.com 1 godzina temu
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Archivbild) Michael Kappeler/dpa

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat empfohlen, die Forderung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl abzulehnen. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wirft dem Ausschuss Befangenheit vor und kündigt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Das BSW verfehlte bei der Bundestagswahl im Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp die Fünf-Prozent-Hürde.

In einem 46-seitigen Bericht kommt der Ausschuss nach Angaben von Table Media und Politico zu dem Schluss, dass «kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden» könne. Zunächst fehlten dem BSW rund 13.400 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Nach Korrekturen reduzierte sich der Abstand auf 9.529 Stimmen.

Wagenknecht: «Dokument der Angst»

Wagenknecht reagierte scharf auf die Empfehlung des Ausschusses. «Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist vor allem ein Dokument der Angst von Union und SPD vor einer Neuauszählung der Bundestagswahl, die sie um ihre parlamentarische Mehrheit und Merz um seine Kanzlerschaft bringen könnte», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Das BSW sieht in den bisher festgestellten Ungereimtheiten einen «eindrucksvollen Beleg für systematische Zählfehler».

Die BSW-Gründerin kritisierte das deutsche Wahlprüfungsverfahren grundsätzlich. «Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht, ist blamabel für eine Demokratie», so Wagenknecht. «Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen. Neben einer Neuauszählung braucht es eine grundlegende Reform der Wahlprüfung.»

Politisches Beben bei Erfolg

Ein Einzug des BSW in den Bundestag hätte weitreichende Folgen. Die Mandate würden neu verteilt, und die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz würde ihre parlamentarische Mehrheit verlieren. Die AfD signalisierte zwar Unterstützung für die Neuauszählungs-Forderung, ihre Stimmen würden aber nicht für eine Mehrheit im Bundestag ausreichen.

Zunächst muss das Plenum des Bundestags über die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses entscheiden. Gegen eine Ablehnung kann das BSW dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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