Das Bundesverfassungsgericht hat eine gängige Praxis deutscher Behörden für rechtswidrig erklärt. Ausländerbehörden dürfen Menschen nicht mehr ohne vorherige richterliche Anordnung für Abschiebungen festnehmen.
Die Karlsruher Richter entschieden in mehreren Verfahren, dass eine «Freiheitsentziehung grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden muss». Betroffen waren Personen aus der Slowakei und Eritrea, die festgenommen wurden, bevor Gerichte über Abschiebehaft entschieden hatten.
Das Gericht stellte klar: Behörden können nicht argumentieren, «sie hätte zum Beispiel am Freitagnachmittag keinen Richter mehr erreicht, und dann jemanden ohne Richterbeschluss festnehmen». Für Richter gebe es keine festen Dienstzeiten.
Massive Rechtsverstöße in der Praxis
Die Dimension des Problems zeigen Zahlen von Anwalt Peter Fahlbusch. Er vertrat seit 2001 insgesamt 2.764 Menschen in Abschiebehaftverfahren. Die Hälfte seiner Mandanten sei unrechtmäßig festgehalten worden - bestätigt durch Gerichte.
Die unrechtmäßig Inhaftierten saßen durchschnittlich 25 Tage in Haft. Hamburg Innensenator Andy Grote (SPD) betonte: «Eine unbefristete Freiheitsentziehung ohne Aussicht auf tatsächliche Abschiebung wäre zweifellos verfassungswidrig.»
Konflikt mit Regierungsplänen
Das Urteil kommt zu einer Zeit verschärfter Abschiebepolitik. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Ziel erklärt, mehr Abschiebungen durchzuführen. Bis September wurden über 17.600 Abschiebungen vollzogen - deutlich mehr als die 14.700 im Vorjahreszeitraum.
Die Verfassungsrichter machten deutlich, dass sie «die richterliche Kontrolle von Festnahmen bei Abschiebungen nicht für eine rechtsstaatliche Marginalität» halten. Das Urteil könnte die Umsetzung geplanter Verschärfungen erschweren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





