Nach Drohnensichtungen an Flughäfen in Dänemark und Norwegen wächst auch in Deutschland die Sorge vor vergleichbaren Vorfällen. Die dänischen Behörden schlossen einen Zusammenhang mit russischen Provokationen nicht aus. Obwohl militärische Drohnen-Zwischenfälle hierzulande bisher unbekannt sind, nehmen Störungen durch unbemannte Flugobjekte deutlich zu.
Die Deutsche Flugsicherung registrierte bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen - ein Anstieg gegenüber 113 Vorfällen im Vorjahr und 99 in 2023. Die Bundespolizei warnt vor einer «zunehmenden Gefährdung des Passagierluftverkehrs». Der Flughafen Frankfurt führt mit 35 gemeldeten Störungen, gefolgt von Köln/Bonn mit zwölf Vorfällen.
Versteckte Bedrohung aus der Luft
Der Anti-Drohnen-Experte Stephan Kraschansky von Aaronia GmbH sieht die bekannten Fälle nur als Anfang. «Die Drohnen über dänischen Flughäfen, in Oslo oder über Polen waren nur die Spitze eines Eisbergs», erklärte er. Viele ferngesteuerte Flugobjekte blieben unentdeckt, da die technische Ausrüstung zur Erkennung fehle.
Das offenkundige Ziel dieser Flüge sei die Auskundschaftung verwundbarer Infrastruktur, betonte Kraschansky. Dazu gehörten Bahnstellwerke, Energieumspannwerke, Raffinerien und militärische Einrichtungen - «alles, was mit einem funktionierenden Leben zu tun hat». Obwohl vieles auf Russland hindeute, kämen auch kriminelle Trittbrettfahrer als Verursacher infrage.
Rechtslage und Abwehrmaßnahmen
Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren bestraft werden. Piloten oder Tower-Personal melden die Sichtungen meist, woraufhin Starts und Landungen vorsichtshalber eingestellt werden müssen. Dies führt regelmäßig zu erheblichen Problemen im internationalen Luftverkehr.
Ein Abschuss von Drohnen ist rechtlich grundsätzlich möglich, wie Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr München betont. Jedoch müsse dies verhältnismäßig sein und berge Gefahren durch herabfallende Trümmer oder explosive Ladungen. Deutschland sei in der Drohnenabwehr nicht schlecht aufgestellt, so Jackson.
Zuständigkeiten und Forderungen
Die Bundespolizei trägt die Verantwortung für Drohnenabwehr an Flughäfen, im übrigen Land die Landespolizei. Beteiligt sind auch Deutsche Flugsicherung, Flugplatzbetreiber und Landesluftsicherheitsbehörden. Die Flughäfen selbst dürfen nicht beurteilen, ob es sich um Hobby-Piloten oder hybride Bedrohungen handelt.
Der Flughafenverband ADV fordert eine staatlich finanzierte Drohnenerkennung und -abwehr. Der Schutz der Flughäfen sei eine hoheitliche Aufgabe und benötige modernste Technik. Kraschansky bestätigt riesige Nachfrage nach entsprechender Ausrüstung - der Nachholbedarf sei immens.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.