Ermittlungen gegen Flucht-Helfer von Ansbach-Amokläufer

upday.com 4 godzin temu
Der Mann soll sich noch während seines Ausgangs ins Ausland abgesetzt haben. Seit Sonntag ist er wieder in der Forensischen Psychiatrie in Erlangen untergebracht. Daniel Löb/dpa

Nach der Festnahme des geflohenen Amokläufers von Ansbach ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mögliche Helfer. Friedrich Weitner, Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach, geht davon aus, dass der 34-Jährige Unterstützung bei seiner Flucht nach Kolumbien bekommen habe.

Die Ermittler verfolgen Hinweise zu konkreten Personen. Infrage kämen Straftatbestände wie Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung, so Weitner. Die Flucht selbst bleibe für den Mann straffrei.

Rückkehr nach Erlangen

Der verurteilte Straftäter war am 16. August von einem genehmigten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht zurückgekehrt. Die Klinik hatte eingeschätzt, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt spürten ihn in Kolumbien auf.

Am Sonntag brachten sie den Mann zurück in die Psychiatrie nach Erlangen. Dort befand sich der 34-Jährige in Therapie. Bislang gebe es keine Hinweise, dass er sich während der Flucht strafbar gemacht habe, erklärte Weitner.

Der heute 34-Jährige war 2009 als 18-Jähriger in einer Ansbacher Schule Amok gelaufen. Dabei verletzte er neun Mitschüler und einen Lehrer. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft und ordnete die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Detailliert geplante Flucht

Nach Erkenntnissen der Ermittler setzte sich der Mann noch während seines zehn- bis zwölfstündigen Ausgangs ins Ausland ab. Die Flucht sei detailliert geplant, die Route gut durchdacht und das Zeitfenster bewusst ausgenutzt worden, sagte Oberstaatsanwalt Weitner.

Der 34-Jährige hatte einen gültigen Reisepass und Gepäck bei sich. Von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union gelangte er nach Kolumbien. Weitner geht davon aus, dass der Mann finanzielle Hilfe bekommen habe. Mit dem ihm während der Unterbringung zur Verfügung stehenden Geld wäre die Flucht nicht möglich gewesen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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