Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat sich für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Die Maßnahme könne «öffentliche Diskussionen im Netz entgiften» und sei verfassungsrechtlich zulässig, sagte Voßkuhle dem Tagesspiegel am Donnerstag. Die «Verrohung im Netz» halte die Gesellschaft «auf Dauer nicht aus».
Der heute als Leiter des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg tätige Jurist begründete seine Forderung mit der Notwendigkeit, Hassrede und Hetze im Netz zu bekämpfen. «Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen», erklärte Voßkuhle.
Verfassungsrechtliche Einschätzung
Die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar «nicht ganz einfach», aber «verfassungsrechtlich zulässig», so der frühere Verfassungsrichter. Wichtig sei eine präzise Begründung der Maßnahme. Zudem müsse weiterhin die Möglichkeit bestehen, «die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen».
Voßkuhle verwies auf eine «paradoxen Welt», in der Bürger einerseits mehr Führung wünschten, andererseits jede politische Aussage «im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert» werde. Dies führe zu einer «permanent erregten» und «gewissermaßen orientierungslosen» Gesellschaft.
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