Gericht erklärt Polizei-Abbruch von Palästina-Kongress für rechtswidrig

upday.com 3 godzin temu
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Polizei-Auflösung des Palästina-Kongresses für rechtswidrig (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Polizei-Abbruch des "Palästina-Kongresses" im April 2024 für rechtswidrig erklärt. Die Beamten hätten nicht ausreichend geprüft, ob mildere Maßnahmen ausgereicht hätten – etwa der Ausschluss einzelner Redner oder Teilnehmer, entschied das Gericht. Die Klage hatte die Vereinigung "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" eingereicht.

Die Polizei löste den Kongress rund zwei Stunden nach dessen Beginn am 12. April 2024 in einer Halle in Tempelhof auf. Unmittelbarer Anlass war eine per Video zugeschaltete Rede des palästinensischen Aktivisten Salman Abu Sitta. Gegen ihn bestand zu diesem Zeitpunkt ein politisches Betätigungsverbot in Deutschland wegen Hassreden gegen Israel und Juden. Der 86-Jährige hatte die «Entschlossenheit und den Mut» der Terrorangreifer vom 7. Oktober 2023 gelobt.

Die Vorsitzende Richterin Marlen Mausch-Liotta begründete die Entscheidung: «Eine alternative Prüfung hätte angesichts der Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit stattfinden müssen.» Die Polizei habe argumentiert, «dass solche antisemitischen, gewaltverherrlichenden und den Holocaust verleugnenden Redebeiträge sich bei der Veranstaltung wiederholen könnten». Das Gericht sah darin keine ausreichende Rechtfertigung für die Auflösung der gesamten Versammlung. Aktenzeichen: VG 1 K 187/24.

Zweites Urteil zum Slogan-Verbot

In einem weiteren Fall erklärte das Gericht ein Polizeiverbot für eine Demonstration im Dezember 2023 für rechtswidrig. Die Beamten hatten einer Klägerin untersagt, eine abgewandelte Version des Slogans "From the river to the sea, Palestine will be free" zu verwenden. Die Frau zeigte sich nach dem Urteil unzufrieden – das Gericht sei «nicht mutig genug» gewesen. Es ließ offen, ob bereits der erste Teil der Parole allein rechtswidrig ist.

Der Slogan wird unterschiedlich bewertet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hält ihn für strafbar, weil er ein freies Palästina zwischen Jordan und Mittelmeer fordert – also im Gebiet des heutigen Israel. Er kann als Unterstützung der terroristischen Hamas verstanden werden.

Kontroverse Reaktionen zur Kongressauflösung

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Polizeieinsatz auf der Plattform X verteidigt: «Es ist richtig und notwendig, dass die Berliner Polizei hart durchgreift beim sogenannten Palästina-Kongress. Wir dulden keine islamistische Propaganda und keinen Hass gegen Jüdinnen und Juden.» Die Veranstalter kritisierten das Vorgehen scharf und sprachen von untergrabenen demokratischen Rechten. Im Gerichtssaal reagierten Zuschauer mit sichtbarer Freude und Applaus auf das Urteil.

Zu dem dreitägigen Kongress unter dem Motto "Wir klagen an" hatten verschiedene propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen. Sicherheitsbehörden und die Berliner Innenverwaltung ordnen einige von ihnen dem "Boykott-Spektrum" zu. Seit dem Hamas-Terror vom 7. Oktober 2023 und dem darauf folgenden Gaza-Krieg fanden in Berlin fast 2.000 Versammlungen statt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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