Gericht kippt 5G-Vergabe: Bund droht Milliarden-Verlust

upday.com 1 godzina temu
Szene aus der Frequenzauktion 2019 - diese Auktion muss möglicherweise erneut durchgeführt werden. Boris Roessler/dpa

Die Bundesnetzagentur muss das 5G-Frequenzverfahren von 2019 komplett neu aufrollen. Ab Montag startet ein schriftliches Anhörungsverfahren, nachdem das Bundesverwaltungsgericht das ursprüngliche Vergabeverfahren rechtskräftig für ungültig erklärt hat. Dem Bund drohen dadurch Milliardeneinbußen – statt der ursprünglich erzielten 6,5 Milliarden Euro könnte eine Neuauktion nur noch zwei oder drei Milliarden Euro einbringen.

Der Grund für die Gerichtspleite: Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Frequenzvergabe 2019 «zumindest teilweise massivem Druck des damaligen Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur nachgegeben» hatte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde der Behörde ab – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Bundesnetzagentur steht nun vor einem Dilemma. Sie muss die ursprünglichen Entscheidungen widerrufen. Die Behörde bewertet die Anträge der Unternehmen unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen neu – während die Netze weiterlaufen.

Zwei riskante Optionen

Die Behörde hat zwei mögliche Vorgehensweisen vorgelegt. Option eins: auf eine Neuauktion verzichten und den Unternehmen finanzielle Erleichterungen gewähren oder die Ausbauverpflichtungen abschwächen. Das Risiko: Schadenersatzklagen von Firmen, die argumentieren könnten, sie hätten bei bekannten Bedingungen weniger geboten.

Option zwei: eine komplette Neuauktion – trotz bereits jahrelanger Frequenznutzung. Der Ausgang bleibt ungewiss, ebenso wie die Zahlungen für die bisherige Nutzung. Statt der ursprünglichen 6,5 Milliarden Euro könnte der Staat nur noch zwei oder drei Milliarden Euro erzielen.

Hintergrund der Klage

Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch beteiligt und insgesamt 6,55 Milliarden Euro geboten. Die kleineren Wettbewerber Freenet und EWE Tel klagten gegen den Rahmen der Versteigerung – sie sahen sich benachteiligt, weil die Behörde Netzbetreiber nicht klar verpflichtete, Serviceprovidern Zugang zu ihren Netzen zu gewähren.

«Wir rollen das 5G-Verfahren neu auf», sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gegenüber heise online. Gleichzeitig stellte er klar: «Die 5G-Vergabeentscheidung und die Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben und neu erlassen werden.»

Die Behörde sammelt nun bis zum 12. Januar Stellungnahmen der Branche. Unabhängig von der Entscheidung erwarten Branchenkenner weitere Klagen – die Mobilfunkbranche gilt als besonders streitfreudig.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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