Karlsruhe stoppt strengere Regeln für kirchliche Arbeitgeber

upday.com 1 dzień temu
Karlsruhe hat das weitreichende Urteil aus Erfurt aufgehoben. (Archivbild) Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht aufgehoben. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der Diakonie statt und verwiesen den Fall zurück nach Erfurt.

Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf einen Streit um die Frage, wann kirchliche Arbeitgeber eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen dürfen. Eine konfessionslose Bewerberin aus Berlin hatte erfolgreich gegen die Diakonie geklagt, weil sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden war.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Die Arbeitsrichter sahen eine Benachteiligung aus religiösen Gründen als erwiesen an.

Arbeitsrichter hatten strengere Regeln gefordert

Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen dürfen. Diese dürfe nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn es die konkrete Tätigkeit objektiv erfordert.

Die Erfurter Arbeitsrichter folgten damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Doch das Verfassungsgericht sah nun das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Diakonie durch diese Entscheidung verletzt.

Verfassungsgericht stärkt kirchliche Autonomie

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts argumentierte, dass die Diakonie in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt worden sei. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 2 BvR 934/19.

Mit der Aufhebung des Bundesarbeitsgerichtsurteils muss nun erneut über den Fall entschieden werden. Die Sache geht zurück an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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