Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 angekündigt. Ab 1. Januar müssen Eltern nach einer Trennung mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Zudem führt das Gericht erstmals konkrete Selbstbehaltsregelungen für Erwachsene ein, die Unterhalt für ihre Eltern oder Enkelkinder leisten müssen.
Der Mindestbedarf für minderjährige Kinder steigt in allen drei Altersgruppen um jeweils vier Euro. Für die erste Einkommensgruppe bis 2.100 Euro netto gelten ab Jahresbeginn folgende Mindestbeträge: Kinder bis fünf Jahre erhalten 486 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren 558 Euro und Kinder von zwölf bis 17 Jahren 653 Euro monatlich.
Auch volljährige Kinder bekommen mehr. Der Mindestunterhalt steigt von 693 auf 698 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten weiterhin 990 Euro – dieser Betrag bleibt im Vergleich zu 2025 unverändert.
Neue Regelungen für Eltern- und Enkelunterhalt
Das Gericht legt erstmals konkrete Selbstbehaltsbeträge für den Elternunterhalt fest. Erwachsene Kinder, die Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, dürfen mindestens 2.650 Euro für sich behalten. Einem im Haushalt lebenden Ehegatten stehen mindestens 2.120 Euro zu. Grundlage ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2024.
Von dem Einkommen, das über den Mindest-Selbstbehalt hinausgeht, bleiben dem Unterhaltspflichtigen etwa 70 Prozent. Für Großeltern, die Unterhalt für Enkelkinder leisten, gelten dieselben Selbstbehaltsbeträge. Allerdings bleibt hier nur die Hälfte des über dem Selbstbehalt liegenden Einkommens anrechnungsfrei.
Bundesweite Richtlinie seit 1979
Die Düsseldorfer Tabelle dient seit Jahrzehnten als bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. An ihrer Entwicklung beteiligen sich alle Oberlandesgerichte sowie die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.
Die Selbstbehaltsbeträge für Unterhaltspflichtige beim Kindesunterhalt bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die neuen Regelungen für Eltern- und Enkelunterhalt konkretisieren Bereiche, die zuvor weniger eindeutig definiert waren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







