Queer-Verbände kritisieren Innenministerium-Pläne scharf

upday.com 1 miesiąc temu

Pläne des Bundesinnenministeriums sorgen für Aufregung in der Queer-Community. Das Ministerium will, dass Menschen bei einer Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens im Personenstandsregister drei neue Datenblätter zum früheren Geschlechtseintrag ausfüllen müssen.

Weitere Behörden wie die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern sollen dann über die Neuerungen informiert werden. Anlass für das Vorhaben ist das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November vergangenen Jahres.

Massive Kritik von Queer-Verbänden

Das neue Gesetz macht es deutlich leichter, auf dem Amt Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Zuvor waren dafür aufwendige Gutachten und eine Gerichtsentscheidung nötig.

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) sieht in den Plänen «einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und einen Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz». Angesichts steigender Zahlen von Hasskriminalität sei es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle Identität im Grundgesetz zu schützen.

Bedenken wegen Datenschutz

Der Verband Queere Vielfalt äußert sich ähnlich kritisch. «Die Erfassung, Übermittlung und Offenbarung der sensiblen Informationen über frühere Geschlechtseinträge und Vornamen und damit stets auch über die Transgeschlechtlichkeit einer Person darf nur unter engen Voraussetzungen geschehen», erklärt der Verband.

Ein eigenes Datenblatt mit dem früheren Geschlechtseintrag hebe diese Tatsachen hingegen hervor. Beide Verbände halten zusätzliche Vorgaben zudem für unnötig.

Zweifel an Notwendigkeit der Maßnahme

«Es ist unklar, warum Behörden wie die Rentenversicherung gesondert über eine Personenstandsänderung informiert werden müssen», schreibt die dgti. Versicherte teilten Änderungen der Rentenversicherung selbst mit, da sich die Sozialversicherungsnummer ändere.

Das Innenministerium verteidigt das Vorhaben. Die Verordnung stelle sicher, dass Menschen, die Geschlechtseintrag und Vornamen geändert hätten, in amtlichen Registern und Informationssystemen weiterhin identifiziert werden könnten und ihre Identität nachvollziehbar sei.

Ministerium sieht Schutz gewährleistet

«Dies ist zugleich Voraussetzung, um die bereits zu der Person gespeicherten Daten zu aktualisieren», erklärt das Ministerium. Die Behörden würden mit der Änderung zudem in die Lage versetzt, das sogenannte Offenbarungsverbot zu erkennen und durchzusetzen.

Dieses sieht vor, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und der frühere Vorname nicht ohne Zustimmung Betroffener «offenbart oder ausgeforscht» werden dürfen. Es gelten bestimmte Ausnahmen für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden. Der Verband Queere Vielfalt findet das befremdlich: «Es erscheint paradox, dass das Offenbarungsverbot gerade durch eine Ausweitung der Speicherung und Übermittlung der Informationen sichergestellt werden soll.»

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

Idź do oryginalnego materiału