Umstrittener Entwurf: Provider sollen IP-Adressen drei Monate speichern

upday.com 2 godzin temu
Die Speicherung von IP-Adressen soll bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen. (Symbolbild) Nicolas Armer/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Der Gesetzentwurf wurde am Freitag zur Abstimmung an andere Ministerien verschickt, wie die «Bild am Sonntag» zuerst berichtete. Das Gesetz soll im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden und richtet sich gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass im Netz.

Die Provider sollen konkret speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war. IP-Adressen funktionieren wie eine digitale Adresse eines Computers im Internet und werden temporär vergeben. Zusätzlich sollen weitere Daten gespeichert werden, die eine eindeutige Zuordnung zum Anschlussinhaber ermöglichen.

Hubig sagte der «Bild am Sonntag»: «Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern.» Die IP-Adressen seien häufig die einzigen digitalen Spuren, die Straftäter hinterlassen. Die Ministerin betonte: «Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.»

Vorratsdatenspeicherung bleibt umstritten

Die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate war bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden. Eine alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird seit 2017 wegen rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr genutzt. Die Ampel-Regierung scheiterte an einer neuen Regelung, weil die FDP gegen eine verpflichtende IP-Adressen-Speicherung war.

Kritiker befürchten eine Erosion von Grundrechten durch die Datenspeicherung. Hubig versicherte gegenüber der Zeitung: «Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.» Das Justizministerium will mit dem Entwurf eine wirksame Lösung schaffen, die gleichzeitig die Freiheit im Internet bewahrt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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