Ermittler haben bei bundesweiten Razzien gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda mehr als 50 Wohnungen durchsucht. Die koordinierte Aktion in zwölf deutschen Bundesländern sowie in Österreich und der Schweiz richtete sich gegen überwiegend jugendliche Verdächtige. Das Bundeskriminalamt beschrieb die Beschuldigten als «relevante Adressaten und Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet».
In Bayern durchsuchten Beamte zwölf Objekte von mutmaßlichen Unterstützern der Terrororganisation Islamischer Staat. Die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt teilten mit: «Gegenstand der Ermittlungen sind dabei Straftaten insbesondere mit Bezug zur Terrororganisation "Islamischer Staat (IS)"». Bei den Verdächtigen handelt es sich um eine Frau und elf Männer im Alter zwischen 16 und 47 Jahren mit syrischer, bulgarischer, türkischer, deutscher, serbischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit.
Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg
In Berlin durchsuchte die Polizei mit 220 Beamten 17 Wohnungen, in Brandenburg drei weitere Objekte. Die Ermittler beschlagnahmten Handys, Laptops, Notebooks, Kameras und Speicherkarten. In Berlin nahmen die Beamten einen Mann fest – allerdings aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen einer anderen Straftat. In Brandenburg richteten sich die Durchsuchungen gegen drei Männer im Alter von 18, 23 und 27 Jahren.
Propaganda durch harmlos wirkende Lieder
Im Fokus der Ermittlungen stehen sogenannte Nasheeds – islamische Lieder und Gesänge, die vor allem bei Jugendlichen verbreitet sind. Die Berliner Polizei erklärte: «Viele Clips wirken harmlos – ruhige Musik, schöne Vibes, kurze Botschaften. Manche Versionen werden online missbraucht, um versteckte strafbare oder extremistische Botschaften oder strafrechtlich relevante Propaganda zu verbreiten». Ein Polizeisprecher ergänzte: «Ein Lied wirkt dann wie ein normaler Trend – hat aber in Wirklichkeit eine völlig andere Bedeutung».
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, über soziale Netzwerke Volksverhetzung begangen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet und gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben. Viele der Berliner Beschuldigten waren den Behörden bereits wegen ähnlicher Delikte bekannt. Das BKA identifizierte als Hauptzielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.






