Der Schuhhändler Deichmann kämpft vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen hohe Entsorgungskosten für Schuhkartons. Bei der mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag um 10 Uhr wird ein Gutachten vorgestellt, ein Urteil könnte bereits mittags fallen. Der Streitfall hat Auswirkungen auf die gesamte Schuhbranche – und könnte die Preise für Verbraucher beeinflussen.
Deichmann verkaufte vergangenes Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland. Die Kartons bleiben in der Regel im Laden und werden vom Unternehmen selbst recycelt. Trotzdem muss der Essener Händler Lizenzgebühren an ein sogenanntes duales System zahlen, das die Abfallentsorgung bei privaten Haushalten organisiert. Das Unternehmen sieht darin eine «Doppelzahlung» und argumentiert, das duale System werde durch seine Schuhkartons «faktisch nicht belastet».
Position der Aufsichtsbehörde
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister aus Osnabrück vertritt die Gegenposition. Die Behörde stuft Schuhkartons als systembeteiligungspflichtig ein, weil sie «überwiegend» bei privaten Endverbrauchern landen – vor allem durch den Online-Handel. Eine Analyse der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung stützt diese Einschätzung. Eine Sprecherin der Behörde erklärte: «Wir begrüßen, dass nun erstinstanzlich über die Einordnung von Schuhkartons entschieden wird.»
Auswirkungen auf Verbraucher
Deichmann warnt vor den Folgen der aktuellen Regelung. Es seien «Kosten, die am Ende auch die Verbraucher treffen». Das Unternehmen betont: «Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das weder gerecht noch sachlich begründbar.» Axel Augustin, Geschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels, erklärt, dass die Haushaltsentsorgung deutlich teurer sei als die gewerbliche Entsorgung im Laden. Die Lizenzpflicht verteuere Schuhe für alle Kunden.
Ein Erfolg Deichmanns könnte zu sinkenden oder stabilen Schuhpreisen führen. Das Problem betrifft die gesamte Branche, nicht nur den Marktführer. Die Aufsichtsbehörde sieht in einem Urteil die Chance, Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb zu stärken.
Frühere Gerichtsverfahren
Die Zentrale Stelle hat in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Klagen gewonnen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies Anträge eines Lebensmittelherstellers wegen Mayonnaise-Behältern und eines Schnullerherstellers wegen Schnullerboxen ab. Ein Seifenblasenhersteller hatte jedoch Erfolg mit dem Argument, die Behälter seien Teil des Spielzeugs und keine reine Verpackung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








