Der Discounter Penny hat vor dem Landgericht Köln eine juristische Niederlage kassiert. Die Richter erklärten bestimmte Darstellungsformen in der Werbung des Unternehmens für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen Penny geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Im Wiederholungsfall droht dem Discounter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Penny kündigte an, die ausführliche Urteilsbegründung zu prüfen und dann über weitere Schritte zu entscheiden.
Irreführende Rabatt-Werbung kritisiert
Der Streitfall drehte sich um eine Joghurt-Werbung von Penny. Die Discounterkette hatte einen Rabatt mit einem durchgestrichenen Preis und der Angabe «-58 Prozent» beworben. Als Bezugsgröße diente eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP).
Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass Kunden durch diese Darstellung in die Irre geführt würden. Die Richter gaben den Verbraucherschützern recht und stützten sich dabei auf die Preisangabenverordnung.
Gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten
Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass bei jeder Werbung mit einer Preisermäßigung der niedrigste Preis angegeben werden muss, den ein Händler in den letzten 30 Tagen verlangt hat. Ein prozentualer Rabatt muss sich auf diesen 30-Tage-Niedrigpreis beziehen.
Zuletzt gab es mehrere ähnliche Verfahren zum selben Thema. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof und anschließend zweimal vor dem Landgericht Düsseldorf - weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war.
Amazon und weitere Händler betroffen
In dieser Woche kassierte auch der Onlinehändler Amazon eine Niederlage vor dem Landgericht München. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit eine ähnliche Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto.
Penny hatte im Vorfeld bereits einen der Unterlassungsanträge der Verbraucherschützer anerkannt. Dabei ging es um eine Werbung für einen Schokoriegel, in der ausschließlich der reduzierte Preis für App-Kunden gezeigt wurde. Für andere Kunden fehlte eine Preisangabe. Penny erklärte, dies bereits geändert zu haben.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.