Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Klage des Online-Händlers Zalando abgewiesen. Der Berliner Dax-Konzern wollte gegen seine Einstufung als «sehr große Online-Plattform» durch die EU-Kommission vorgehen. Die Richter bestätigten, dass die strengeren Regeln nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) für Zalando rechtmäßig gelten.
Die EU-Kommission ging von 83 Millionen aktiven Zalando-Nutzern pro Monat in der EU aus. Damit überschreitet das Unternehmen die relevante Schwelle von 45 Millionen Nutzern deutlich. Gegen das Urteil kann Zalando noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Strenge Auflagen für große Plattformen
Der DSA verpflichtet Online-Plattformen dazu, illegale Inhalte von Dritten schnell zu entfernen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen zusätzlich jährliche Risikobewertungen vorlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, Daten mit Behörden und Forschern zu teilen.
Zalando hatte argumentiert, dass es keine klassische Plattform sei. Das Unternehmen verwies darauf, dass es eigene Inhalte bereitstelle und Produkte von Dritten nach genauer Prüfung praktisch zu eigen mache. Zudem bezweifelte Zalando die korrekte Interpretation der Nutzerzahlen.
Hybrides Geschäftsmodell entscheidend
Das Gericht sah Zalandos hybrides Geschäftsmodell als ausschlaggebend an. Zalando vertreibt sowohl eigene Produkte als auch Waren von Dritten über ein Partnerprogramm. Für die Drittverkäufe gelte Zalando als Plattform nach dem DSA.
Zalando konnte nicht unterscheiden, welche der 83 Millionen Nutzer den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzer zusammengezählt werden, entschieden die Richter. Die EU-Kommission hatte Zalando bereits im April 2023 entsprechend eingestuft.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.