Pflegemindestlohn steigt: Bis zu 21,58 Euro pro Stunde ab 2027

upday.com 3 godzin temu
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen ab Sommer nächsten Jahres schrittweise ansteigen. (Archivbild) Marijan Murat/dpa

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen in zwei Schritten bis zum Jahr 2027. Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium gaben am Montag bekannt, dass sie einer einstimmigen Empfehlung der Pflegekommission folgen wollen. Die erste Erhöhung greift zum 1. Juli 2026, die zweite ein Jahr später.

Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn zunächst von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2027 dann auf 16,95 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten zunächst 17,80 Euro statt bisher 17,35 Euro, in der zweiten Stufe 18,26 Euro. Pflegefachkräfte kommen von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und schließlich auf 21,58 Euro pro Stunde.

Das Bundesarbeitsministerium will die neuen Sätze per Verordnung verbindlich festsetzen. Die Pflegekommission, der Pflegeanbieter und Arbeitnehmervertreter angehören, hatte die Erhöhungen einstimmig empfohlen. Zusätzlich zu den Lohnerhöhungen sollen Beschäftigte künftig neun zusätzliche Urlaubstage pro Jahr erhalten - über den gesetzlichen Anspruch hinaus.

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. In Privathaushalten, wo dieser nicht gilt, greift der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde.

Ministerinnen betonen Bedeutung

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte die Lohnsteigerungen für Pflegekräfte, die jeden Tag und jede Nacht Herausragendes leisteten. Gute Löhne seien zentral für «Anpacken und Dabeibleiben» der Pflegekräfte und wichtig, um Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwies darauf, dass Pflegekräfte in den Einrichtungen durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau erhielten.

Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission und frühere Hamburger Gesundheitssenatorin, erklärte, der Pflegemindestlohn bleibe als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch wichtig. Seit 2022 können Einrichtungen nur dann Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen.

Die Gewerkschaft Verdi stellte klar, dass diese Pflicht Pflegekräften keine konkrete Lohnhöhe garantiere. Die Regelung müsse nur im Schnitt eingehalten werden, nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Idź do oryginalnego materiału