Urteil heute: Deichmann-Klage könnte Schuhpreise senken

upday.com 1 godzina temu
Da sind sie ja, die Schuh-Kartons! Die Pappbehältnisse stehen im Zentrum eines Rechtsstreits. Monika Skolimowska/dpa

Der Schuhhändler Deichmann zieht vor Gericht, um Kosten für die Müllentsorgung von Schuhkartons zu senken. Am Freitag um 10 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die Klage gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Ein Urteil könnte bereits am Mittag fallen – mit möglichen Folgen für Schuhpreise in Deutschland.

Der Kern des Streits: Deichmann muss für Schuhkartons in ein "duales System" zur Abfallentsorgung einzahlen, obwohl die Kartons meist im Laden bleiben und das Unternehmen sie selbst recycelt. Der Essener Konzern verkaufte im vergangenen Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland – für jeden Karton fallen Lizenzgebühren an.

Deichmann sieht sich zu «Doppelzahlungen» gezwungen: Das eigene Recyclingsystem plus Gebühren für das duale System, das den Müll bei Privathaushalten abholt. Das duale System werde durch Deichmanns Schuhkartons «faktisch nicht belastet». Die Kosten seien «Kosten, die am Ende auch die Verbraucher treffen», argumentiert das Unternehmen. «Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das weder gerecht noch sachlich begründbar.»

Position der Behörde

Die ZSVR aus Osnabrück hält dagegen: Schuhkartons seien «systembeteiligungspflichtig», weil sie «überwiegend» bei privaten Endverbrauchern landeten – vor allem durch den Onlinehandel. Eine Analyse der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung stützt diese Einschätzung. Eine Sprecherin der ZSVR erklärte: «Wir begrüßen, dass nun erstinstanzlich über die Einordnung von Schuhkartons entschieden wird.» Das schaffe Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen.

Axel Augustin, Geschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels (BTE), betont: Das Problem betrifft die gesamte Schuhindustrie. Die Entsorgung über Privathaushalte sei deutlich teurer als die gewerbliche Entsorgung der Kartons in den Läden. Die Lizenzpflicht verteuere Schuhe für Verbraucher.

Frühere Urteile

Die ZSVR hat ähnliche Auseinandersetzungen meist gewonnen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies Klagen eines Lebensmittelherstellers wegen Mayonnaise-Verpackungen und eines Schnuller-Produzenten wegen Schnullerkartons ab. Erfolg hatte dagegen ein Hersteller von Seifenblasen: Das Gericht bewertete dessen Behälter als Teil des Spielzeugs, nicht als Verpackung.

Gewinnt Deichmann die Klage, könnten Schuhpreise sinken oder zumindest stabil bleiben. Das Aktenzeichen lautet 9 K 539/22.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Idź do oryginalnego materiału